Allgemeine Geschäftsbedingungen
SaaS-AGB für ChatBot4You · Stand: 01.01.2026
Vertragspartner ist die ConRat WebSolutions GmbH, Gartenstr. 4, 37281 Wanfried, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Eschwege unter HRB 22809, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Steube, USt-IdNr. DE 214 630 397. Der Vertragspartner wird nachfolgend „ConRat" genannt.
§ 1 Gegenstand und Präambel
- ConRat betreibt unter den Bezeichnungen ChatBot4You.io und ChatBot4You.de eine webbasierte Softwarelösung (nachfolgend „Plattform"), mit der ohne Programmierkenntnisse dialogbasierte Anwendungen (Chatbots) sowie Live-Chats für Webseiten und Messenger-Dienste erstellt und betrieben werden können.
- Die Plattform bindet Verfahren der künstlichen Intelligenz ein, insbesondere generative Sprachmodelle. Einzelheiten regeln § 9 und § 11.
- Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen ConRat und dem Kunden. Sie regeln nicht das Verhältnis zwischen dem Kunden und dessen eigenen Nutzern.
§ 2 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die ConRat im Zusammenhang mit der Plattform erbringt, einschließlich der zugehörigen Smartphone-App und der bereitgestellten Schnittstellen (APIs).
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, ConRat hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn ConRat in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
- Der Kunde kann diese AGB jederzeit, auch nach Vertragsschluss, unter www.chatbot4you.io/agb abrufen, herunterladen und speichern.
- Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bezeichnet:
- Kunde den Vertragspartner von ConRat;
- Nutzerkonto den personalisierten Zugang eines Mitarbeitenden des Kunden zur Plattform;
- Endnutzer natürliche Personen, die mit einem vom Kunden betriebenen Chatbot oder Live-Chat kommunizieren;
- Inhalte alle vom Kunden oder von Endnutzern eingestellten Informationen, insbesondere Texte, Dateien, Bilder, Grafiken und Links;
- Wissensbasis die vom Kunden hinterlegten oder über den Web- bzw. PDF-Import eingelesenen Quellen, auf deren Grundlage der Chatbot antwortet;
- Antwort jede über die Plattform an einen Endnutzer ausgelieferte Chatbot-Antwort;
- Guthaben das vom Kunden im Voraus erworbene Kontingent zur Nutzung generativer Sprachmodelle nach § 9.
§ 4 Vertragsschluss, Unternehmereigenschaft
- Die Darstellung der Leistungen auf den Webseiten von ConRat stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Der Kunde gibt ein Angebot ab, indem er den Buchungsvorgang auf den Webseiten von ConRat vollständig ausfüllt und absendet. Der Vertrag kommt zustande mit Zugang der Annahmeerklärung von ConRat in Textform oder mit der betriebsfähigen Bereitstellung der gebuchten Leistung.
- Der Kunde muss Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein. Der Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt im Buchungsvorgang, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
§ 5 Testphase
- ConRat bietet die Plattform für einen Zeitraum von 30 Tagen ab betriebsfähiger Bereitstellung unentgeltlich zum Test an. Der Funktionsumfang der Testphase ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
- Der Kunde wählt bereits bei Beginn der Testphase einen Tarif aus. Die Testphase geht nach Ablauf der 30 Tage automatisch in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis über den gewählten Tarif über, sofern der Kunde nicht bis zum Ende der Testphase in Textform oder über die Kündigungsfunktion in der Plattform widerspricht. Die Vergütungspflicht beginnt mit dem ersten Tag nach Ablauf der Testphase.
- ConRat weist den Kunden im Buchungsvorgang deutlich auf den automatischen Übergang und dessen Kosten hin und erinnert ihn zusätzlich spätestens sieben Tage vor Ablauf der Testphase in Textform an das Ende der Testphase, den Beginn der Zahlungspflicht und die Möglichkeit des Widerspruchs.
- Während der Testphase besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit; § 7 findet keine Anwendung. In der unentgeltlichen Testphase haftet ConRat nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; § 19 Absatz 1 bleibt unberührt.
- Widerspricht der Kunde nach Absatz 2, löscht ConRat die im Rahmen der Testphase angelegten Daten nach Ablauf von 30 Tagen. ConRat weist den Kunden vor der Löschung in Textform darauf hin.
§ 6 Leistungen von ConRat
- ConRat stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages eine webbasierte, standardisierte Softwarelösung zur Erstellung und zum Betrieb von Chatbots und Live-Chats sowie den zugehörigen Speicherplatz zur Verfügung. Die Software läuft auf Systemen von ConRat und wird dem Kunden per Datenfernübertragung zugänglich gemacht.
- Der Leistungsumfang umfasst je nach gebuchtem Tarif insbesondere:
- Chatbot und Live-Chat für Webseiten;
- die Anbindung von WhatsApp Business;
- KI-gestützte Antworten auf Basis generativer Sprachmodelle nach Maßgabe des § 9;
- den Aufbau einer Wissensbasis, einschließlich des automatisierten Einlesens von Webseiten und PDF-Dokumenten des Kunden;
- geführte Chat-Abläufe und Anfragen-Verwaltung;
- Schnittstellen (APIs) zur Anbindung eigener Systeme.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs.
- Der Speicherplatz befindet sich auf Servern in einem Rechenzentrum in Deutschland. Ergänzend gilt § 13 für den Einsatz von Unterauftragnehmern.
- ConRat trifft nach dem Stand der Technik geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und gegen unbefugten Zugriff Dritter. Chatverläufe und weitere über die Plattform erhobene Daten werden verschlüsselt gespeichert.
- Die Plattform unterliegt kontinuierlicher Weiterentwicklung. ConRat ist berechtigt, die Plattform durch Updates zu aktualisieren sowie Funktionen hinzuzufügen oder zu verändern, soweit dies den vertragsgemäßen Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigt. Der Wegfall wesentlicher Funktionen wird dem Kunden mindestens drei Monate im Voraus in Textform angekündigt; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.
- Der Kunde erhält für den Zugriff Nutzerkonten in der nach dem gebuchten Tarif zulässigen Anzahl. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein Nutzerkonto darf nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden. Erlangt der Kunde Kenntnis von einem Missbrauch, unterrichtet er ConRat unverzüglich; ConRat ist in diesem Fall berechtigt, den betroffenen Zugang sofort zu sperren.
- Nicht Vertragsgegenstand sind die rechtliche Beratung des Kunden, die Erstellung von Inhalten für den Kunden sowie individuelle Anpassungen der Software, soweit hierüber nicht gesondert eine Vereinbarung getroffen wurde.
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Support
- ConRat hält die Plattform während der Vertragslaufzeit mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums von ConRat zum Internet.
- Als Ausfallzeit gilt nicht:
- angekündigte Wartung innerhalb des Wartungsfensters nach Absatz 3;
- ungeplante Wartung, die zur Abwehr einer akuten Störung oder eines Sicherheitsvorfalls unaufschiebbar ist;
- Beeinträchtigungen, die auf Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von ConRat beruhen, insbesondere auf der Infrastruktur des Kunden, auf Netzen Dritter oder auf Störungen bei Anbietern nach § 13;
- Beeinträchtigungen infolge höherer Gewalt nach § 21;
- Beeinträchtigungen, die der Kunde zu vertreten hat;
- das Ausbleiben von KI-Antworten wegen aufgebrauchten Guthabens nach § 9.
- Planmäßige Wartungsarbeiten führt ConRat nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt sie mindestens 48 Stunden vorher in Textform oder in der Plattform an.
- ConRat leistet Support per E-Mail und über die Plattform zu den auf der Website veröffentlichten Zeiten. Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nicht zugesagt, soweit nicht gesondert vereinbart.
§ 8 Tarife, Kontingente und Nutzerkonten
- Die Tarife enthalten ein Kontingent an Antworten je Kalendermonat sowie eine Höchstzahl gleichzeitig aktiver Nutzerkonten. Die konkreten Werte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs.
- Das Antwortkontingent ist kein hartes Limit. Wird es überschritten, beantwortet der Chatbot weitere Anfragen zunächst weiterhin. Eine automatische Sperre erfolgt nicht, eine Nachberechnung überschießender Antworten findet nicht statt.
- ConRat informiert den Kunden in der Plattform, sobald 80 % des Antwortkontingents erreicht sind, und weist ihn bei wiederholter Überschreitung des Kontingents in Textform darauf hin sowie gegebenenfalls auf einen passenden Tarif.
- Überschreitet der Kunde sein Antwortkontingent in drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten um mehr als 25 %, ist ConRat berechtigt, den Vertrag mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat in Textform auf den nächsthöheren passenden Tarif umzustellen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Umstellung zu.
- Die Höchstzahl der Nutzerkonten ist verbindlich. Weitere Nutzerkonten können nach der jeweils gültigen Preisliste hinzugebucht werden.
- Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit zum Folgemonat möglich. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif ist zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit nach § 16 möglich.
§ 9 Guthaben für KI-Antworten
- Antworten, die unter Einsatz generativer Sprachmodelle erzeugt werden, werden nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Abrechnungseinheit ist die vom jeweiligen Sprachmodell verarbeitete Datenmenge (Token). Der Verbrauch je Antwort ist unterschiedlich und hängt insbesondere von der Länge der Anfrage, dem Umfang der herangezogenen Wissensbasis und der Länge der Antwort ab.
- Die Nutzung generativer Sprachmodelle setzt ein vom Kunden im Voraus erworbenes Guthaben voraus. Das Guthaben wird über die Plattform aufgeladen. Es gelten die jeweils gültigen Preise der Preisliste. Das Guthaben ist nicht Bestandteil der Tarifvergütung nach § 15 und wird gesondert abgerechnet.
- Ist das Guthaben aufgebraucht, erzeugt die Plattform keine KI-gestützten Antworten mehr. Die übrigen Funktionen der Plattform, insbesondere der Live-Chat, die geführten Chat-Abläufe und die regelbasierten Antworten, bleiben unverändert nutzbar. Das Ausbleiben von KI-Antworten wegen aufgebrauchten Guthabens ist kein Mangel und berechtigt weder zur Minderung noch zur Kündigung aus wichtigem Grund.
- ConRat zeigt den Guthabenstand in der Plattform an und informiert den Kunden in Textform, sobald das Guthaben 50.000 Token unterschreitet. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig aufzuladen. Eine automatische Aufladung erfolgt nur, wenn der Kunde sie in der Plattform aktiviert hat.
- Erworbenes Guthaben verfällt während der Vertragslaufzeit nicht.
- Nach Beendigung des Vertrages bleibt nicht verbrauchtes Guthaben für die Dauer von zwölf Monaten erhalten. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde
- das Guthaben bei Abschluss eines neuen Vertrages mit ConRat unverändert weiternutzen oder
- die Auszahlung des nicht verbrauchten Betrages in Textform verlangen.
Eine automatische Auszahlung erfolgt nicht. Nach Ablauf der zwölf Monate verfällt das Guthaben. ConRat weist den Kunden bei Beendigung des Vertrages sowie einen Monat vor Ablauf der Frist in Textform auf diese Regelung hin.
- Der Umfang der je Antwort verbrauchten Token ist technisch bedingt und wird von ConRat dokumentiert. Der Kunde kann seinen Verbrauch in der Plattform einsehen.
§ 10 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtmäßige Ausgestaltung und den rechtmäßigen Betrieb der von ihm angelegten Chatbots und Live-Chats, einschließlich der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gegenüber seinen Endnutzern. Er holt vor Aufnahme der Kommunikation die gegebenenfalls erforderlichen Einwilligungen und Genehmigungen ein und stellt insbesondere die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzes, des Verbraucherschutzes, der DSGVO sowie des Gewerbe-, Sicherheits- und Ordnungsrechts sicher.
- ConRat schuldet keine rechtliche Beratung und prüft die vom Kunden betriebenen Chatbots nicht auf rechtliche Zulässigkeit.
- Der Kunde stellt keine Inhalte ein, die gegen geltendes Recht oder gegen diesen Vertrag verstoßen. Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die
- unwahre Tatsachenbehauptungen, beleidigende oder verleumderische Aussagen enthalten;
- den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen;
- pornografisch sind oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßen oder solche Angebote bewerben;
- Rechte Dritter verletzen, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrechte;
- gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, insbesondere durch unerwünschte Werbenachrichten ohne wirksame Einwilligung des Empfängers;
- einer gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflicht unterliegen;
- auf Dienste mit rechtswidrigen Inhalten verlinken.
- Der Kunde überwacht die von seinen Endnutzern eingestellten Inhalte auf Rechtsverstöße, löscht rechtswidrige Inhalte unverzüglich und ergreift die erforderlichen Maßnahmen gegenüber den betreffenden Endnutzern.
- Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm in die Wissensbasis eingelesenen Quellen frei von Rechten Dritter sind, die einer Nutzung entgegenstehen, und dass er zur Einbindung fremder Webseiten und Dokumente berechtigt ist.
- Unzulässig sind Handlungen, die die Integrität oder Funktionsfähigkeit der Systeme von ConRat beeinträchtigen, insbesondere das Umgehen von Sicherheitsvorkehrungen, das Einschleusen von Schadprogrammen, automatisierte Massenabfragen außerhalb der bereitgestellten Schnittstellen sowie der Versand unerwünschter Werbenachrichten. Erlangt der Kunde Kenntnis von solchen Handlungen, meldet er sie ConRat unverzüglich.
- Der Kunde stellt ConRat, deren Mitarbeitende und sonstige Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung der Pflichten nach diesem Paragraphen beruhen, und erstattet die hierdurch entstehenden Kosten einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Der Kunde übermittelt ConRat im Fall einer Inanspruchnahme unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle für die Prüfung und Verteidigung erforderlichen Informationen und Unterlagen.
- ConRat macht sich die Inhalte des Kunden und seiner Endnutzer nicht zu eigen.
§ 11 Einsatz künstlicher Intelligenz
- Die Plattform setzt KI-Systeme im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) ein, insbesondere generative Sprachmodelle zur Erzeugung von Antworten.
- Im Verhältnis der Parteien gilt: ConRat ist Anbieter des über die Plattform bereitgestellten KI-Systems. Der Kunde ist Betreiber, soweit er das KI-System unter eigener Verantwortung für seine Zwecke einsetzt. Der Kunde erfüllt die ihn als Betreiber treffenden Pflichten eigenverantwortlich.
- Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Endnutzer erkennen, dass sie mit einem KI-System interagieren (Art. 50 Abs. 1 KI-VO). Er stellt insbesondere sicher, dass der von ihm betriebene Chatbot bereits in der Begrüßungsnachricht darauf hinweist, dass es sich um einen KI-gestützten Chatbot handelt, und dass dieser Hinweis während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten bleibt.
- Der Kunde setzt die Plattform nicht für nach Art. 5 KI-VO verbotene Praktiken ein. Er setzt sie ferner nicht in einer Weise ein, die eine Einstufung als Hochrisiko-KI-System nach Art. 6 KI-VO begründen würde, ohne dies zuvor mit ConRat in Textform abzustimmen.
- Beide Parteien wirken darauf hin, dass die mit dem Betrieb befassten Personen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz im Sinne des Art. 4 KI-VO verfügen. ConRat stellt hierfür Dokumentation und Lernmaterialien bereit.
- Generative Sprachmodelle können inhaltlich unzutreffende Antworten erzeugen. ConRat schuldet keine inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom KI-System erzeugten Antworten. Der Kunde trifft geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch die Pflege seiner Wissensbasis, durch geführte Chat-Abläufe für rechtlich verbindliche Vorgänge und durch die Möglichkeit der Übergabe an einen menschlichen Mitarbeitenden.
- Der Kunde stellt sicher, dass über den Chatbot keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgegeben werden, die er nicht gegen sich gelten lassen will, und weist seine Endnutzer hierauf hin.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit ConRat im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere Daten der Endnutzer aus Chatverläufen, geschieht dies im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde ist Verantwortlicher, ConRat ist Auftragsverarbeiter.
- Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV). Der Kunde kann den AVV jederzeit über die Plattform erstellen, elektronisch abschließen und als Dokument herunterladen. Der so abgeschlossene AVV wird Bestandteil dieses Vertrages.
- Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AVV geht der AVV vor, soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist.
- Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung von ConRat, abrufbar unter www.chatbot4you.io/datenschutz. Sie ist nicht Vertragsbestandteil, sondern dient der Information.
- Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, seine Endnutzer über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren und, soweit erforderlich, deren Einwilligung einzuholen.
§ 13 Unterauftragnehmer und Datenübermittlung in Drittländer
- ConRat setzt zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer ein, insbesondere für Hosting, Messenger-Anbindung und die Bereitstellung generativer Sprachmodelle. Der Kunde stimmt dem Einsatz von Unterauftragnehmern zu.
- Die jeweils aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragnehmer einschließlich Sitz, Verarbeitungszweck und etwaiger Drittlandbezüge ist unter www.chatbot4you.io/unterauftragnehmer abrufbar. ConRat kündigt Änderungen mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Der Kunde kann einem neuen Unterauftragnehmer innerhalb dieser Frist aus wichtigem, datenschutzrechtlich begründetem Anlass in Textform widersprechen; kann die Leistung daraufhin nicht in zumutbarer Weise erbracht werden, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu.
- Das Hosting der Plattform und die Speicherung der Chatverläufe erfolgen in einem Rechenzentrum in Deutschland.
- Soweit der Kunde Funktionen aktiviert, die eine Verarbeitung durch Anbieter außerhalb der Europäischen Union erfordern – insbesondere generative Sprachmodelle US-amerikanischer Anbieter oder die Anbindung von WhatsApp –, werden hierbei Daten in ein Drittland übermittelt. ConRat stützt diese Übermittlungen auf die nach Kapitel V DSGVO erforderlichen Garantien und informiert hierüber in der Liste nach Absatz 2. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die Aktivierung solcher Funktionen.
§ 14 Rechte an Inhalten und Nutzungsrechte
- Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen Inhalten. Er räumt ConRat an den eingestellten Inhalten die einfachen, räumlich und zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkten Nutzungsrechte ein, die ConRat zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten benötigt. Weitergehende Rechte erwirbt ConRat nicht.
- ConRat nutzt die Inhalte des Kunden, die Inhalte seiner Endnutzer sowie die vom Kunden angelegten Fragen, Antworten und Wissensbasen nicht zum Training oder zur Verbesserung eigener oder fremder KI-Modelle. Eine Bereitstellung dieser Inhalte gegenüber anderen Kunden oder sonstigen Dritten findet nicht statt. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
- ConRat verpflichtet die nach § 13 eingesetzten Anbieter generativer Sprachmodelle vertraglich darauf, die übermittelten Daten nicht zum Training ihrer Modelle zu verwenden.
- Von Absatz 2 unberührt bleibt die Auswertung technischer Nutzungsdaten in aggregierter und nicht personenbezogener Form – etwa Antwortzeiten, Fehlerquoten und Auslastungswerte – zum Zweck des Betriebs, der Fehlerbehebung und der Kapazitätsplanung.
- Alle Rechte an der Plattform, an deren schutzfähigen Bestandteilen sowie an den von ConRat erstellten Werken einschließlich Dokumentationen und Schulungsmaterialien stehen ausschließlich ConRat zu. Marken, Logos, Kennzeichen sowie Schutz- und Urhebervermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
- ConRat ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Namens und des Logos als Referenz zu benennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 15 Preise und Zahlung
- Es gelten die im Buchungsvorgang angegebenen Preise des gewählten Tarifs, im Übrigen die jeweils gültige Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Abrechnung der Tarifvergütung erfolgt je nach gewählter Abrechnungsperiode monatlich oder jährlich im Voraus. Die Vergütung für die jeweilige Abrechnungsperiode ist mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Die Vergütung fällt ab betriebsfähiger Bereitstellung an, im Fall des § 5 Absatz 2 ab dem ersten Tag nach Ablauf der Testphase.
- Guthaben nach § 9 wird gesondert und im Voraus abgerechnet.
- Der Kunde kann mit den von ConRat angebotenen Zahlungsmitteln zahlen. Im Fall des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. ConRat ist bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen nach Mahnung berechtigt, den Zugang bis zum Ausgleich zu sperren; die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt.
- ConRat ist berechtigt, die Vergütung erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten seit Vertragsbeginn und danach höchstens einmal jährlich anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht weist ConRat in der Ankündigung hin.
- Der Weiterverkauf unentgeltlicher Leistungen ist nicht gestattet. Für die Nutzung der Plattform durch Vertriebspartner gelten gesonderte Vereinbarungen.
§ 16 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertrag beginnt mit der betriebsfähigen Bereitstellung, im Fall des § 5 Absatz 2 mit dem ersten Tag nach Ablauf der Testphase.
- Bei monatlicher Abrechnung beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate ab Vertragsbeginn. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
- Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
- Kündigungen bedürfen der Textform. Eine Kündigung per E-Mail an die von ConRat angegebene Adresse oder über die Kündigungsfunktion in der Plattform genügt.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ConRat insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen § 10 oder § 11 verstößt oder mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden in Verzug ist. Kündigt ConRat aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch für die laufende Abrechnungsperiode bestehen; im Übrigen wird bereits gezahlte Vergütung zeitanteilig erstattet.
§ 17 Datenexport, Rückgabe und Löschung
- Der Kunde kann die von ihm eingestellten Daten sowie die Chatverläufe während der Vertragslaufzeit jederzeit über die in der Plattform bereitgestellten Exportfunktionen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format abrufen.
- Mit Beendigung des Vertrages endet der Zugang des Kunden zur Plattform. Der Kunde hat seine Daten daher vor Beendigung des Vertrages nach Absatz 1 zu exportieren. Für den Export und den Wechsel zu einem anderen Anbieter berechnet ConRat kein Entgelt.
- Mit Beendigung des Vertrages werden der Chatbot des Kunden und die zugehörigen Daten gelöscht, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder die Erforderlichkeit zur Rechtsverteidigung stehen entgegen. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nach Wegfall des Grundes gelöscht.
- Regelungen des AVV zur Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten gehen vor.
§ 18 Geheimhaltung
- Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung dieses Vertrages. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform; ausgenommen sind Unterauftragnehmer nach § 13, die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- Vertraulich sind Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Hierzu zählen insbesondere die Kundendaten, die Inhalte der Wissensbasis sowie die vom Kunden über die Plattform erhobenen personenbezogenen Daten seiner Endnutzer.
- Die Pflichten nach Absatz 1 gelten nicht für Informationen, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie
- ihr vor dem Empfang bekannt oder allgemein zugänglich waren,
- der Öffentlichkeit vor dem Empfang bekannt oder allgemein zugänglich waren, oder
- der Öffentlichkeit nach dem Empfang ohne Verantwortung der empfangenden Partei bekannt oder allgemein zugänglich wurden.
- Die Pflichten nach Absatz 1 bestehen über das Vertragsende hinaus fort, solange kein Ausnahmetatbestand nach Absatz 3 nachgewiesen ist.
- Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Die verpflichtete Partei unterrichtet die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab.
§ 19 Haftung
- Die Parteien haften einander bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt, ebenso für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften die Parteien nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden im betroffenen Vertragsjahr an ConRat gezahlte Nettovergütung, in jedem Fall jedoch auf höchstens 50.000 Euro je Vertragsjahr.
- Die verschuldensunabhängige Haftung von ConRat für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet ConRat nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ConRat.
§ 20 Änderungen dieser AGB
- ConRat kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Gesetzeslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische Weiterentwicklungen oder eine geänderte Leistungsstruktur erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens und auf das Widerspruchsrecht weist ConRat in der Mitteilung gesondert hin.
- Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.
- Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Vergütung sind von diesem Änderungsvorbehalt nicht erfasst; hierfür gilt § 15 Absatz 5.
§ 21 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die einer Partei die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsversorgung sowie großflächige Cyberangriffe, die nicht dem Verantwortungsbereich der betroffenen Partei zuzurechnen sind. Die Parteien unterrichten einander unverzüglich. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, kann jede Partei den Vertrag kündigen; bereits gezahlte Vergütung wird zeitanteilig erstattet.
§ 22 Schlussbestimmungen
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Rechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
- Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Partei in Textform. ConRat darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen übertragen; der Kunde ist in diesem Fall zur Kündigung mit Wirkung zum Übertragungszeitpunkt berechtigt.
- Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Eschwege, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. ConRat ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 01.01.2026