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EU AI Act: Kennzeichnungspflicht für Chatbots erklärt

EU AI Act: Kennzeichnungspflicht für Chatbots erklärt

Matthias Steube

Ab dem 2. August 2026 gilt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten eine klare Pflicht: Wer einen KI-Chatbot auf seiner Website betreibt, muss Nutzer darüber informieren, dass sie mit einer Maschine sprechen. Das klingt simpel. In der Praxis stolpern aber viele Unternehmen genau hier.

Was Artikel 50 konkret verlangt

Artikel 50 des EU AI Act setzt vier Transparenzpflichten. Für die meisten KMU ist vor allem Pflicht Nummer eins relevant: Sobald ein Nutzer direkt mit einem KI-System interagiert, muss er spätestens bei der ersten Interaktion unmissverständlich darüber informiert werden. Sichtbar im Chatfenster oder als Teil der Begrüßungsnachricht; eine Erwähnung in den AGB reicht nicht.

Was zusätzlich gilt:

  • KI-generierte Ausgaben müssen maschinenlesbar gekennzeichnet werden (Art. 50 Abs. 2)
  • Personen, die Emotions- oder Biometriesystemen ausgesetzt sind, müssen informiert werden (Art. 50 Abs. 3)
  • Deepfakes und KI-Texte zu öffentlichen Interessen müssen offengelegt werden (Art. 50 Abs. 4)

Für Chatbots auf der Website gilt: Eine einmalige, klar sichtbare Kennzeichnung am Beginn des Gesprächs reicht. Eine Kennzeichnung jeder einzelnen Bot-Antwort ist laut Praxisguide zu Artikel 50 nicht erforderlich.

Was funktioniert, was nicht

Es gibt konkrete Formulierungen, die als konform gelten. Zum Beispiel: "You are chatting with an AI assistant. You can request a human agent at any time." Oder ein dauerhaftes visuelles Label im Chatfenster, das den KI-Charakter des Gesprächspartners anzeigt.

Was dagegen nicht ausreicht, macht Bratby Law deutlich: Eine Erklärung in den AGB, ein reines Metadaten-Wasserzeichen oder eine vage Referenz auf einen "Assistenten" erfüllen die Offenlegungspflicht nicht. Die Information muss in der Interaktion selbst wahrnehmbar sein.

Tipp: Nutze die Begrüßungsnachricht deines Chatbots, um die Kennzeichnung direkt einzubauen. Das ist die einfachste, kostengünstigste und rechtssicherste Umsetzung.

Ebenfalls wichtig für alle, die KI-generierte Bilder einsetzen: Ein reales Produktfoto vor einem KI-generierten Hintergrund fällt laut aktueller KMU-Umsetzungshilfe grundsätzlich unter die Kennzeichnungspflicht, weil der Inhalt insgesamt fälschlicherweise als echt wahrgenommen werden kann.

Bußgelder und KMU-Rabatte

Verstöße gegen Artikel 50 können mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das klingt nach einem Problem für Konzerne. Ist es aber nicht ausschließlich.

Das Digital Omnibus-Paket sieht für KMU immerhin eine Bußgeldreduktion von 50 % vor, für Kleinunternehmen sogar 75 %. Das reduziert das finanzielle Risiko, eliminiert es aber nicht. Wer jetzt seinen Chatbot kennzeichnet, ist auf der sicheren Seite.

Für die maschinenlesbare Content-Markierung gibt es übrigens eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, sofern das System bereits vor dem 2. August auf dem EU-Markt war. Die Chatbot-Offenlegungspflicht selbst gilt ab 2. August ohne Ausnahme, wie die Europäische Kommission bestätigt.

Wie du deinen Chatbot jetzt regelkonform machst

Für die meisten KMU ist die Umsetzung überschaubar. Du brauchst keine externe Rechtsberatung für die Grundpflichten aus Artikel 50. Was du brauchst, ist eine klare Begrüßungsnachricht und ein sichtbares KI-Label.

Bei ChatBot4You ist das bereits für alle Kunden fest verankert: Jedes Chatfenster zeigt automatisch den gesetzlich geforderten Hinweis. Du musst nichts konfigurieren, nichts nachrüsten. Die Kennzeichnungspflicht ist von Anfang an erfüllt.

Wer auf datenschutzsensible Modelle setzt, kann zusätzlich auf die IONOS-gehosteten Modelle wie Llama 3.3 oder Mistral Small umstellen, die ausschließlich auf deutschen und europäischen Rechenzentren laufen.

Prüfe deinen Chatbot heute auf drei Punkte: Ist die KI-Kennzeichnung in der ersten Nachricht sichtbar? Ist sie unmissverständlich formuliert? Und gibt es eine Möglichkeit, an einen echten Mitarbeiter zu übergeben? Wenn alle drei Punkte erfüllt sind, bist du für den 2. August vorbereitet.

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